ERLAUBTE
DIMENSIONEN
a) LAENGE
Maximal erlaubte LKW und Ladung Laenge ist:
• 12.00 m fuer LKW (allein LKW)
• 16.50 m fuer Sattel LKW ( Schlepper und Anhaenger)
• 18.50 m fuer LKW mit Anhaenger ( Strassen Zug)
b) BREITE
• Maximal erlaubte LKW und Ladung Breite ist 2.50
m
c) HOEHE
• Maximal erlaubte LKW und Ladung Hoehe ist 4.00
m
d) GESAMTGEWICHT
• Maximal erlaubte Gesamtgewicht von LKW und Ladung
ist 40.00 Tonnen
e) LAST PER ACHSE
Maximal erlaubte Achslast ist:
• 10 Tonnen am einfaeche Achs
• 8 Tonnen am mehrfaeche Achse
Im Fall dass Achsabstand bei mehrfaechen
Achsen zwischen 2 /zwei/ Nachbarn Achsen ist mehr
als 2.00 m, die Achse wird wie einfaeche Achse betracht.
2. BEGLEITUNG
Begleitung von einem speziellen Transport
ist verpflichtet fuer alle spezielle Transporte ohne
Ausnahme. Es ist erlaubt Formierung eine LKW Kolonne
von nicht mehr als 3 LKW in einer Kolonne. In diesem
Fall es ist verpflichtet mindestens 2 Begleitungen
je eine Kolonne.
• Gesamt LKW und Ladung Laenge mehr als 25.00 m
• Gesamt LKW und Ladung Breite mehr als 3.50 m
• Gesamt LKW und Ladung Hoehe mehr als 4.50 m
3. VERBOTE
Spezielle Transporte wird nur tagsueber und bei guter
Sichtbarkeit verkehrt.
a) WOCHENENDE VERBOT
Waehrend Wochenende spezielle Transporte sind verboten
:
• am Freitag von 12 Uhr bis Samstag um 05 Uhr
• am Sonntag von 12 Uhr bis Montag um 05 Uhr
b) FEIERTAGS VERBOT
An Feiertagen spezielle Transporte sind verboten:
• ein Tag vor dem Feiertag von 12 Uhr bis zum ersten
Feiertag um 05 Uhr
• von den letzten Feiertag von 12 Uhr bis zum naechsten
Tag nach Feiertage um 05 Uhr
4. GUTACHTEN
Gutachten von “Institut fuer die Strasse” und “Institut
fuer die Bruecke” ist noetig :
An den Regionalstrassen fuer LKW und Ladung mit Gesammtgewicht
mehr als 80 To.
An den Hauptstrassen fuer LKW und Ladung mit Gesammtgewicht
mehr als 100 To.
Gutachten von “Institut fuer die Strasse” ist noetig
fuer die Ladung mit Breite mehr als 5 m.